Immobiliengutachter Thomas Bösl Immobilienbewertungen

Bodenrichtwert



Der Bodenrichtwert ist nach § 196 des Baugesetzbuches der durchschnittliche Ertrags - und Lagewert des Bodens für Grundstücke, für die im wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen.

Nach § 10 Abs. 1 S. 2 ImmoWertV können neben oder anstelle von Preisen für Vergleichsgrundstücke auch geeignete Bodenrichtwerte zur Ermittlung des Bodenwertes herangezogen werden.











Immobilienbewertung in München Isar-Vorstadt Immobiliengutachten
Immobiliengutachter für Immobilienschätzung, Beleihungswert, Gebäudebewertung, Grundstücksbewertung, Mietgutachten und Wertgutachten für Immobilien




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