Bodenrichtwert
Der Bodenrichtwert ist nach § 196 des Baugesetzbuches der durchschnittliche Ertrags - und Lagewert des Bodens für Grundstücke, für die im wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen.
Nach § 10 Abs. 1 S. 2 ImmoWertV können neben oder anstelle von Preisen für Vergleichsgrundstücke auch geeignete Bodenrichtwerte zur Ermittlung des Bodenwertes herangezogen werden.
Immobilienbewertung in München Isar-Vorstadt Immobiliengutachten
Immobiliengutachter für Immobilienschätzung, Beleihungswert, Gebäudebewertung, Grundstücksbewertung, Mietgutachten und Wertgutachten für Immobilien