Buchwert
Darunter versteht man im Handels- und Steuerrecht den Wert, mit dem die zum Betriebsvermögen zählenden Vermögensgegenstände und Schulden (positive und negative Wirtschaftsgüter) -gegebenenfalls nach Vornahme von Abschreibungen (Absetzung für Abnutzung - AfA) - jeweils in der Bilanz ausgewiesen werden.
Der Buchwert gibt keine Information über den tatsächlichen Wert (-Zeitwert, Marktwert) eines Wirtschaftsgutes und es können erhebliche Abweichungen bestehen (es ergeben sich stille Rücklagen, Reserven), die bei Aufdeckung der (Ertrags-) Besteuerung unterliegen.
Immobilienbewertung in München Oberschleißheim Immobiliengutachten
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