Immobiliengutachter Thomas Bösl Immobilienbewertungen

Dienstbarkeit



Das BGB unterscheidet im fünften Abschnitt zwischen drei Arten von Dienstbarkeiten,
ohne sie zu definieren:

1) Grunddienstbarkeit,

2) Nießbrauch,

3) beschränkt persönliche Dienstbarkeit.

Dienstbarkeiten sind dingliche Nutzungsrechte. Gemeinsames Merkmal aller drei Formen ist ihre Ausrichtung auf ein Dulden der Nutzung eines Grundstückes oder Unterlassen der Nutzung eines Grundstückes.











Immobilienbewertung in München Perlach Immobiliengutachten
Immobiliengutachter für Immobilienschätzung, Beleihungswert, Gebäudebewertung, Grundstücksbewertung, Mietgutachten und Wertgutachten für Immobilien




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