Immobiliengutachter Thomas Bösl Immobilienbewertungen

Ehrenamtlich Tätiger



Allgemein gilt:
Die Übernahme von Ehrenämtern ist freiwillig, soweit diese nicht durch Rechtsvorschrift verpflichtend ist.

Beispiel: Art 19, 20 Bayerische Gemeindeordnung (BayGO). Es gilt das ⇒ Objektivitätsprinzip und das ⇒ Geheimhaltungsprinzip.











Immobilienbewertung in Karlskron Landkreis Neuburg-Schrobenhausen Immobiliengutachten
Immobiliengutachter für Immobilienschätzung, Beleihungswert, Gebäudebewertung, Grundstücksbewertung, Mietgutachten und Wertgutachten für Immobilien




A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z