Eigentum
	Ist das Recht, das einem Inhaber erlaubt, mit einer Sache nach Belieben zu verfahren und andere von der Einwirkung auf die Sache auszuschließen; § 903 BGB.
	Arten:
	Alleineigentum; Miteigentum nach § 1008 ff. BGB,
	Gesamthandseigentum beispielsweise bei der BGB-Gesellschaft.
	Grenzen:
	Gesetze und Rechte Dritter
	
Immobilienbewertung in Burgheim, Oberbayern Landkreis Neuburg-Schrobenhausen Immobiliengutachten
	Immobiliengutachter für Immobilienschätzung, Beleihungswert, Gebäudebewertung, Grundstücksbewertung, Mietgutachten und Wertgutachten für Immobilien