Einheitswert
Der Einheitswert ist ein steuerrechtlicher Wert auf der Basis des Bewertungsgesetzes
(§§ 19 - 109 BewG).
Das Bewertungsgesetz enthält die Vorschriften zur Berechnung des Einheitswertes. Der Einheitswert ist Grundlage für Steuern und Abgaben, z.B. für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer.
Einheitswerte gibt es für Grundstücke und ganze Betriebe (Betriebe für Land- und Forstwirtschaft; Grundstücke; Betriebsgrundstücke).
Der Einheitswert hat mit dem Verkehrswert eines Grundstückes oder eines Betriebes nichts zu tun.
Immobilienbewertung im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen Immobiliengutachten
Immobiliengutachter für Immobilienschätzung, Beleihungswert, Gebäudebewertung, Grundstücksbewertung, Mietgutachten und Wertgutachten für Immobilien