Immobiliengutachter Thomas Bösl Immobilienbewertungen

Einrichtungsgegenstände



Sind Sachen, die zur Einrichtung gehören, wie beispielsweise Möbel, Bodenteppiche und werden in der verbundenen Hausratversicherung von Gebrauchssachen (wie Bücher, Geschirr, Wäsche) abgegrenzt.

Das Wegnahmerecht des Mieters (§ 539 Abs. 2 BGB) definiert "Einrichtungen" als bewegliche Sachen, die vom Mieter mit der Mietsache körperlich verbunden wurden, aber zu gegebenen Zeitpunkt wieder gelöst werden können.

Im Geltungsbereich der Neumieten-Verordung (NMV 1970) liegt regelmäßig eine Koppelung von "Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen" vor; eine Mitvermietung ist zulässig.

Das Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG) schließt in § 9 Abs. 1 und 6 die Mitvermietung von Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen aus.











Immobilienbewertung in Schrobenhausen Landkreis Neuburg-Schrobenhausen Immobiliengutachten
Immobiliengutachter für Immobilienschätzung, Beleihungswert, Gebäudebewertung, Grundstücksbewertung, Mietgutachten und Wertgutachten für Immobilien




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