Enteignung
Ist der gezielte (finale) Eingriff auf das Eigentum oder abspaltbare Teile davon durch hoheitliches Handeln, mit dem Ziel des Rechtsentzugs für die Erfüllung einer bestimmten öffentlichen Aufgabe.
Voraussetzungen:
Positives Tun des Staates, zielgerichtetes Handeln zum Wohl des Staates, hoheitliches Handeln, nur durch oder auf Grund eines Gesetzes mit Entschädigungsregelung (Junktimklausel)
Rechtswege:
Verwaltungsgericht (Enteignung); Zivilgericht (Entschädigung)
Immobilienbewertung in Hohenwart, Paar Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm Immobiliengutachten
Immobiliengutachter für Immobilienschätzung, Beleihungswert, Gebäudebewertung, Grundstücksbewertung, Mietgutachten und Wertgutachten für Immobilien