Immobiliengutachter Thomas Bösl Immobilienbewertungen

Entschädigung



Beruht auf der Grundlage des Art. 14 Abs. 3 GG; eine Entschädigung kann nur der erlangen, der durch eine hoheitliche Maßnahme in seinem Vermögen beeinträchtigt wurde. Soweit eine Rechtsposition betroffen ist (§ 94 BauGB).

Hoheitliche Maßnahmen können beispielsweise sein: Straßenbau, Leitungsbau, Schienenwege, Wasserstraßen.

Rechtspositionen: Flächenentzug, Formverschlechterung, Belastung durch Leitungsrechte, Naturschutzauflagen, Arrondierungsverlust, Grenzabstände, Einwirkungen auf den Restbesitz, sofern Zumutbarkeitsgrenzen überschritten werden.











Immobilienbewertung in Gerolsbach Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm Immobiliengutachten
Immobiliengutachter für Immobilienschätzung, Beleihungswert, Gebäudebewertung, Grundstücksbewertung, Mietgutachten und Wertgutachten für Immobilien




A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z