Immobiliengutachter Thomas Bösl Immobilienbewertungen

Entschuldigter Überbau



Unter einem entschuldigten Überbau versteht man die unbeabsichtigte Errichtung eines Gebäudes über die Grundstücksgrenze ohne Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

Der Eigentümer des Grundstücks, das überbaut worden ist, muss den Überbau dulden, wenn er nicht "vor oder sofort nach der Grenzüberschreitung (Überbau) Widerspruch erhoben hat.











Immobilienbewertung in Jetzendorf Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm Immobiliengutachten
Immobiliengutachter für Immobilienschätzung, Beleihungswert, Gebäudebewertung, Grundstücksbewertung, Mietgutachten und Wertgutachten für Immobilien




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