Entwicklungsmaßnahmen
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen sind in §§ 165 - 171 BauGB geregelt.
In kleinerem Rahmen können Entwicklungsgebiete durch kommunale Satzung festgelegt werden.
Schwerpunkt:
Innenentwicklung der Städte, Neuordnung von Industrie-, Verkehrs- und Militärbereich
Immobilienbewertung in Münchsmünster Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm Immobiliengutachten
Immobiliengutachter für Immobilienschätzung, Beleihungswert, Gebäudebewertung, Grundstücksbewertung, Mietgutachten und Wertgutachten für Immobilien