Immobiliengutachter Thomas Bösl Immobilienbewertungen

Entwicklungsstufen von Grund und Boden



§ 5 ImmoWertV:
Reine Flächen und Besondere Flächen der Land- und Forstwirtschaft (⇒ Agrarland), ⇒ Bauerwartungsland, ⇒ Rohbauland, ⇒ baureifes Land.

Die Wertverhältnisse sind vorwiegend von der Wartezeit bis zur Baureife, die Wartezeit wiederum von der städtebaulichen Entwicklung, den bodenrechtlichen und finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde abhängig.











Immobilienbewertung in Reichertshausen Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm Immobiliengutachten
Immobiliengutachter für Immobilienschätzung, Beleihungswert, Gebäudebewertung, Grundstücksbewertung, Mietgutachten und Wertgutachten für Immobilien




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