Immobiliengutachter Thomas Bösl Immobilienbewertungen

Erbbaugrundbuch



Ist das für das jeweilige Grundstück gesondert anzulegende Grundbuchblatt, auf dem
das Erbbaurecht eingetragen wird.

Für das Erbbaurecht ist dieses dann als Grundbuch im bürgerlichen Recht anzusehen.

Hier ist die Eintragung des Erbbaurecht nur deklaratorischer Natur.

Konstitutive Wirkung (Entstehung des Rechts) erhält das Erbbaurecht mit Eintragung in
Abteilung II. im Grundbuchs des Grundstücks (nur !) an erster Rangstelle.











Immobilienbewertung in Scheyern Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm Immobiliengutachten
Immobiliengutachter für Immobilienschätzung, Beleihungswert, Gebäudebewertung, Grundstücksbewertung, Mietgutachten und Wertgutachten für Immobilien




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