Erbschaft
Als Erbschaft wird das Vermögen des Erblassers bezeichnet, das bei dessen Tod im Wege der Gesamtrechtsnachfolge mit allen Passiva und Aktiva als ganzes auf den oder die Erben übergeht. §§ 1967, 2018 BGB
Immobilienbewertung in Rosenheim Landkreis Rosenheim Immobiliengutachten
Immobiliengutachter für Immobilienschätzung, Beleihungswert, Gebäudebewertung, Grundstücksbewertung, Mietgutachten und Wertgutachten für Immobilien