Erschließungs(bau)last
Bedeutet, Grundstücke erstmalig für die bestimmungsgemäße Nutzung durch bauliche Anlagen (Erschließungsanlagen) an das öffentliche Verkehrsnetz und an öffentliche Einrichtungen zur Ver- und Entsorgung anzuschließen (§§ 123 - 135 BauGB).
Immobilienbewertung in Hebertsfelden Landkreis Rottal-Inn Immobiliengutachten
Immobiliengutachter für Immobilienschätzung, Beleihungswert, Gebäudebewertung, Grundstücksbewertung, Mietgutachten und Wertgutachten für Immobilien