Immobiliengutachter Thomas Bösl Immobilienbewertungen

Ertragsfaktor



§ 13 ImmoWertV sieht die Ableitung von Vergleichsfaktoren unter anderem mittels Ertragsfaktor vor; mit Hilfe dieses Faktors wird der Wert eines bebauten Grundstücks im Zuge des mittelbaren Vergleichswertverfahrens aus den Kaufpreisen anderer vergleichbarer Immobilien abgeleitet und dient der Überprüfung der Dimension des ermittelten Wertes oder der überschlägigen Berechnung.

⇒ Rohertragsvervielfältiger, ⇒ Maklermethode, ⇒ Mietenmultiplikator.











Immobiliensachverständiger für Immobilienbewertung in Pfarrkirchen / Rottal-Inn
Immobiliengutachter für Immobilienschätzung, Beleihungswert, Gebäudebewertung, Grundstücksbewertung, Mietgutachten und Wertgutachten für Immobilien




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