Immobiliengutachter Thomas Bösl Immobilienbewertungen

Ertragsmesszahl



Bewertungsgrundlagen als Voraussetzung für die Durchführung einer Bewertung, mit denen die zu bewertenden Nutzungen verglichen werden können.

Um die Acker- und Grünlandzahlen für die Wertermittlung verwenden zu können, müssen sie in eine Beziehung zur Grundstücksgröße gesetzt werden.

Hierfür wird die sog. Ertragsmesszahl gebildet aus dem Produkt der Größe der Teilfläche in Ar mit der dazugehörigen Acker- oder Grünlandzahl.











Immobiliensachverständiger für Immobilienbewertung in Mitterskirchen / Rottal-Inn
Immobiliengutachter für Immobilienschätzung, Beleihungswert, Gebäudebewertung, Grundstücksbewertung, Mietgutachten und Wertgutachten für Immobilien




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