Der Ertragswert eines Grundstückes leitet sich aus der Verwertbarkeit desselben ab.
Basis für die Ertragswertermittlung sind die Mieteinnahmen, Unterhaltungsaufwendungen, sonstige Aufwendungen im Zusammenhang mit der Verwertung.
Der Ertragswert wird hauptsächlich zur Bewertung von vermieteten Grundstücken oder gewerblich genutzten Grundstücken herangezogen.
Bei diesen Grundstücken wird der Verkehrswert sehr stark vom Ertragswert bestimmt.
Es gibt aber auch sehr starke Abweichungen, wie zum Beispiel bei landwirtschaftlicher Nutzfläche.
Hier werden Differenzen zwischen Verkehrswert und Ertragswert von teilweise bis zu 40% festgestellt.
Der Ertragswert definiert sich als Barwert aller künftigen Erträge.
Grundsätze:
Stichtagsprinzip, Grundsatz der Bewertung künftiger finanzieller Überschüsse; keine Berücksichtigung von steuern und Kapitalkosten.
Immobiliensachverständiger für Immobilienbewertung in Kirchdorf am Inn / Rottal-Inn
Immobiliengutachter für Immobilienschätzung, Beleihungswert, Gebäudebewertung, Grundstücksbewertung, Mietgutachten und Wertgutachten für Immobilien