Immobiliengutachter Thomas Bösl Immobilienbewertungen

Feuerversicherungswert



Ist der Wert, der bei Brandschäden in Wohngebäuden und in landwirtschaftlichen Betrieben ermittelt und der  Versicherungssumme gem. abgeschlossenen Versicherungsvertrag gegenübergestellt wird.

Neuwert: Der Neuwert ist der zum Bewertungsstichtag anzusetzende Wert, der für die Neuanschaffung (Wiederbeschaffung) bzw. Neuherstellung (nur bei Gegenständen des abnutzbaren Anlagevermögens) des betreffenden Gutes aufgewendet werden muss.

Die Versicherungssumme soll dem Versicherungswert 1914 entsprechen, die sich ergibt, wenn der Versicherungswert 1914 mit dem gleitenden ⇒ Neuwertfaktor multipliziert wird.

Zeitwert: Der Zeitwert kommt nur für Gebäude zum Ansatz, die nicht zu Wohnzwecken dienen und deren Zeitwert unter 50 % des Neuwertes liegt.

Gemeiner Wert: Falls der gemeine Wert gemäß AFB 87 ermittelt werden soll, muss geprüft werden, ob am Markt ein Veräußerungserlös für das geschädigte Gebäude erzielbar ist.











Immobiliensachverständiger für Immobilienbewertung in Seefeld, Oberbayern Starnberg
Immobiliengutachter für Immobilienschätzung, Beleihungswert, Gebäudebewertung, Grundstücksbewertung, Mietgutachten und Wertgutachten für Immobilien




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