Immobiliengutachter Thomas Bösl Immobilienbewertungen

Flurstück



Das Flurstück ist die kleinste katastertechnische Buchungseinheit von Flächen.

Es ist ein räumlich abgegrenzter und im Zusammenhang liegender Teil der Erdoberfläche, der in der Flurkarte unter einer eigenen Nummer bezeichnet und in den Liegenschaftskastasterbüchern gesondert beschrieben ist.

Flurstücke sind Bestandteil eines Grundstückes, sie können allein ein Grundstück bilden oder im Zusammenhang mit mehreren Flurstücken oder mit Gebäuden.

Sofern Flurstücke unbebaut und allein sind, können sie einzeln veräußert werden.

Sobald sie in ein Grundstück mit mehreren Flurstücken und/ oder einem aufstehenden Gebäude vereint sind, sind sie nur als Grundstück insgesamt veräußerbar.











Immobiliensachverständiger für Immobilienbewertung im Landkreis Straubing
Immobiliengutachter für Immobilienschätzung, Beleihungswert, Gebäudebewertung, Grundstücksbewertung, Mietgutachten und Wertgutachten für Immobilien




A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z