Forstwirtschaft
Planmäßige unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten angelegte Waldnutzung (in der Regel durch Forstbetriebsplanung: Bestandsaufnahme, Erfolgskontrolle, Festlegung des Hiebssatzes der künftigen Bewirtschaftung).
Waldflächen sind nach WaldR Nr. 1 S. 1 Flächen, die mit Forstpflanzen (auch Waldblöße, Lichtungen, Waldwiesen, Wildäsungsplätze, Waldwege, Waldeinteilungs- und Sicherungsstreifen) bestockt sind.
Betriebsarten: Hoch- und Altersklassenwald, Plenterwald, Niederwald; Mittelwald.
Immobiliensachverständiger für Immobilienbewertung in Starnberg
Immobiliengutachter für Immobilienschätzung, Beleihungswert, Gebäudebewertung, Grundstücksbewertung, Mietgutachten und Wertgutachten für Immobilien