Immobiliengutachter Thomas Bösl Immobilienbewertungen

Geh- und Fahrtrecht



Auch Wegerecht genannt, das entweder als beschränkt dingliche ⇒ Grunddienstbarkeit ausgestaltet und in der II. Abteilung des Grundbuchs zugunsten des jeweiligen Eigentümers des herrschenden Grundstücks eingetragen ist oder als beschränkt persönliche Dienstbarkeit für eine Person, die nur auf dem dienenden Grundstück eingetragen wird.

Der prägende Charakter geht vom Bedürfnis des herrschenden Grundstücks aus.











Immobiliensachverständiger für Immobilienbewertung in Laberweinting Straubing-Bogen
Immobiliengutachter für Immobilienschätzung, Beleihungswert, Gebäudebewertung, Grundstücksbewertung, Mietgutachten und Wertgutachten für Immobilien




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