Immobiliengutachter Thomas Bösl Immobilienbewertungen

Geländeoberfläche



Bei dem Begriff der Geländeoberfläche wird man in der Regel von der natürlichen Geländeoberfläche ausgehen, also dem vorhandenen oder "gewachsenen" Boden.

Diese Geländeoberfläche ist nicht künstlich durch Abgrabungen oder Aufschüttungen verändert.

Der Begriff ist weder im BauGB noch in der BauNVO definiert; es obliegt der Ländergesetzgebung den Begriff zu erfassen.











Immobiliensachverständiger für Immobilienbewertung in Konzell Straubing-Bogen
Immobiliengutachter für Immobilienschätzung, Beleihungswert, Gebäudebewertung, Grundstücksbewertung, Mietgutachten und Wertgutachten für Immobilien




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