Immobiliengutachter Thomas Bösl Immobilienbewertungen

Gemeinschaftseigentum



Ist gemäß § 1 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) das Grundstück, sowie Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die nicht im Sondereigentum bzw. im Teileigentum oder im Eigentum eines Dritten stehen.

Hierunter fallen im Wesentlichen neben dem Grundstück:
Außenmauern,
alle tragenden Teile,
Dächer,
Treppenhäuser,
alle zur gemeinschaftlichen Nutzung vorgesehenen Einrichtungen (Lifte, Wasch- und Kellerräume),
die zentralen Ver- und Entsorgungsanlagen,
Antennen,
zentrale Warmwasser-/ Heizungsanlagen,
Stromversorgung,
Wasserversorgungs-/ Entsorgungsanlagen bis an den jeweiligen Einzelzähler bzw. Übergabeeinrichtungen in den Wohnungen/Gewerbeeinheiten.









Immobiliensachverständiger für Immobilienbewertung in Sankt Englmar Straubing-Bogen
Immobiliengutachter für Immobilienschätzung, Beleihungswert, Gebäudebewertung, Grundstücksbewertung, Mietgutachten und Wertgutachten für Immobilien




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