Geschlossene Bauweise
Die Gebäude werden in der geschlossenen Bauweise ohne seitlichen Grenzabstand errichtet.Ausnahme: Vorhandene Bebauung erfordert eine Abweichung (vgl. § 22 Abs. BauNVO).
Immobiliensachverständiger für Immobilienbewertung in Altötting
Immobiliengutachter für Immobilienschätzung, Beleihungswert, Gebäudebewertung, Grundstücksbewertung, Mietgutachten und Wertgutachten für Immobilien