Immobiliengutachter Thomas Bösl Immobilienbewertungen

Grünlandschätzungsrahmen



Wie der Ackerschätzungsrahmen basiert der Grünlandschätzungsrahmen auf der Reichsbodenschätzung von 1934, welches 1965 vom Bewertungsgesetz (BewG) abgelöst wurde.

Der Grünlandschätzungsrahmen soll die natürlichen Ertrags-bedingungen einschätzen und gewinnt deshalb für die Wertermittlung landwirtschaftlicher Nutzflächen an Bedeutung. So wie die Bonitätsunterschiede die Ackerqualität festlegen und den Wert beienflussen, so verändern auch außerlandwirtschaftliche Nutzungsmöglichkeiten und die Lage des Grünlands den Verkehrswert, weil dadurch Aussagen zur natürlichen Bodenqualität möglich sind.

Entgegen dem Ackerschätzungsrahmen, für den Bodenart und Zustandsstufen wichtig sind, sind beim Grünlandschätzungsrahmen die Temperatur- und Wasserverhältnisse ausschlaggebend. So ist der Grünlandschätzungsrahmen in Bodenarten (Sand, Lehmiger Sand, Lehm, Ton, Moor), nach Stufen (I - III = günstig, normal, ungünstig), Klimaverhältnisse (a - d; 8° - 5,6°; besondere Berücksichtigung von klimatischen Sonderverhältnissen) und Wasserverhältnisse (die Stufe 1 - 5 reichen von frischen, gesunden über feuchte zu nassen, sumpfigen Standorten).

Die Grünlandzahl hilft dem Sachverständigen bei der Be- und Einwertung der Grünlandqualität. Kenntnisse der örtlichen Begebenheiten sind regelmäßig erforderlich.







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