Immobiliengutachter Thomas Bösl Immobilienbewertungen

Grundbuchamt



Nach § 1 GBO sind die Grundbücher von den Amtsgerichten zu führen. Eine Ausnahme bildet Baden Württemberg, wo für jede Gemeinde ein staatliches, von einem Notar geführtes Grundbuchamt besteht.
Das Grundbuchamt ist örtlich für alle Grundstücke zuständig, die im Bezirk des zuständigen Amtsgerichtes liegen. Funktionelle Zuständigkeit übt ein Rechtspfleger aus, ein Richter nur in seltenen Fällen.
Eintragung und Unterzeichnung erfolgt durch den Urkundsbeamten. Die sog. Präsentsbeamten sind für den Eingangsvermerk zuständig; hier wird der zeitliche Eingang festgehalten, welcher insbesondere bei der Eintragung von Lasten und Beschränkungen eine entscheidende Rolle spielen kann.











Immobiliensachverständiger für Immobilienbewertung in Töging am Inn Altötting Immobiliengutachter für Immobilienschätzung, Beleihungswert, Gebäudebewertung, Grundstücksbewertung, Mietgutachten und Wertgutachten für Immobilien




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