Immobiliengutachter Thomas Bösl Immobilienbewertungen

Grunderwerbsnebenkosten



Hier stellt sich oft die Frage, was sind diese Kosten und was zählt dazu.

Grunderwerbsnebenkosten sind sog. Transaktionskosten. Sie entstehen beim Erwerb und werden regelmäßig vom Erwerber getragen.

Die wesentlichen Kosten sind die Kosten des Notar bei der notariellen Beurkundung, die Gerichtkosten (Eintragung der Rechtsänderung im Grundbuch, die Grunderwerbssteuer, etwaige Maklerprovisionen, eine Grundstücksvermessung (wenn vom Käufer vertraglich übernommen).
Hinweis: Bei einem Wertgutachten (Ermittlung des Verkehrswertes der Immobilie) werden die Grunderwerbsnebenkosten nicht berücksichtigt.

Nicht zu den Grunderwerbsnebenkosten zählen Kosten die im Zusammenhang mit der Bodenordnung stehen, Baugrunduntersuchungen und Erschließungsbeiträge; diese Kosten entstehen bei der Entwicklung des Baulandes und sind daher als Produktionskosten zu verstehen.











Immobiliensachverständiger für Immobilienbewertung in Adelsried Augsburg Immobiliengutachter für Immobilienschätzung, Beleihungswert, Gebäudebewertung, Grundstücksbewertung, Mietgutachten und Wertgutachten für Immobilien




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