Immobiliengutachter Thomas Bösl Immobilienbewertungen

Grundstücksgröße



Die Grundstücksgröße bestimmt das zulässige Maß einer baulichen Nutzung mit, indem durch die Festsetzung der Grundflächenzahl (GRZ) bzw. der Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan gemessen an der Grundstücksgröße bestimmt wird, wie viel Fläche eines Grundstückes tatsächlich bebaut werden darf.

Um die Bebauungsdichte zu steuern, können für Grundstücke bauplanungsrechtlich nach BauGB Größe und Zuschnitt (Breite und Tiefe) durch Mindest- und Höchstwerte festgesetzt werden.











Immobiliensachverständiger für Immobilienbewertung in Gablingen Augsburg Immobiliengutachter für Immobilienschätzung, Beleihungswert, Gebäudebewertung, Grundstücksbewertung, Mietgutachten und Wertgutachten für Immobilien




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