Immobiliengutachter Thomas Bösl Immobilienbewertungen

Herstellungskosten

Das Wort Herstellungskosten bezeichnet alle Kosten, die erforderlich sind, um ein Gebäude zu erstellen.

Hierbei werdend Bezugseinheiten wie € / m² bei der Bruttogrundfläche (siehe auch BGF) oder € / m³ beim Bruttorauminhalt (siehe auch BRI) mit der Bezugsgröße multipliziert.

Herstellungskosten sind überwiegend auf die Wertverhältnisse der Jahre 1913 und 2000 bezogen und sind im Sachwertverfahren auf das Jahr der Wertermittlung mittels Baupreisindex, der durch das statistische Bundesamt ermittelt wird, zu indexieren.











Immobiliensachverständiger für Immobilienbewertung in Nordendorf Augsburg Immobiliengutachter für Immobilienschätzung, Beleihungswert, Gebäudebewertung, Grundstücksbewertung, Mietgutachten und Wertgutachten für Immobilien




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