Immobiliengutachter Thomas Bösl Immobilienbewertungen

Hinreichende Anzahl

Ist ein Begriff aus der Statistik, der aus den vorgegebenen Wertermittlungsverfahren vorrangig beim Vergleichswertverfahren Anwendung findet.

Häufig stehen in der Praxis keine genügende Anzahl vergleichbarer Objekte zur Verfügung, die sich in ihren wesentlichen Wertmerkmalen ähneln; Abweichungen werden deshalb meist durch Zu- bzw. Abschläge berücksichtigt.

Somit ist für ein gleichbleibend aussagekräftiges Ergebnis bei größer werdenden Abweichungen eine größere Anzahl von hinreichend geeigneten Vergleichspreisen erforderlich.











Immobiliensachverständiger für Immobilienbewertung in Scherstetten Augsburg Immobiliengutachter für Immobilienschätzung, Beleihungswert, Gebäudebewertung, Grundstücksbewertung, Mietgutachten und Wertgutachten für Immobilien




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