Immobiliengutachter Thomas Bösl Immobilienbewertungen

Landgut

Der Begriff Landgut leitet sich in der Bewertungspraxis aus dem BGB § 2049 ab. Es stellt eine erbrechtliche Kategorie dar. Unter Landgut wird danach ein Landwirtschaftsbetrieb verstanden. Sein Wert leitet sich aus dem Ertragswert des Betriebes ab.











Immobiliensachverständiger für Immobilienbewertung in Hohenwarth bei Kötzting Cham Immobiliengutachter für Immobilienschätzung, Beleihungswert, Gebäudebewertung, Grundstücksbewertung, Mietgutachten und Wertgutachten für Immobilien




A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z