Immobiliengutachter Thomas Bösl Immobilienbewertungen

Marktanpassung



§ 14 Abs. 1 und 2 ImmoWertV schreibt vor, dass der Verkehrswert aus dem Ergebnis des herangezogenen Wertermittlungsverfahrens unter Berücksichtigung der Lage auf dem Grundstücksmarkt zu bemessen ist.

Dieser Vorgang wird im Allgemeinen mit Anpassung des Ausgangswertes an die Marktlage oder als Marktanpassung bezeichnet.











Immobiliensachverständiger für Immobilienbewertung in Michelsneukirchen Cham Immobiliengutachter für Immobilienschätzung, Beleihungswert, Gebäudebewertung, Grundstücksbewertung, Mietgutachten und Wertgutachten für Immobilien




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