Immobiliengutachter Thomas Bösl Immobilienbewertungen

Materielle Planreife

Die materielle Planreife ist nach § 33 Abs. 2 BauGB gegeben, wenn vor Durchführung der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, die unter - formelle Planreife - aufgeführten Voraussetzungen unter 2 - 4 erfüllt sind.











Immobiliensachverständiger für Immobilienbewertung in Pemfling Cham Immobiliengutachter für Immobilienschätzung, Beleihungswert, Gebäudebewertung, Grundstücksbewertung, Mietgutachten und Wertgutachten für Immobilien




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