Immobiliengutachter Thomas Bösl Immobilienbewertungen

Tatsächliche Bebauung

In bebauten Gebieten, in denen die tatsächlich realisierte Bebauung regelmäßig von der rechtlich zulässigen Bebaubarkeit abweicht und wo die tatsächliche Bebauung als lagetypische Bebauung anzusehen ist, müssen die dafür empirisch aus dem Geschehen des Grundstückmarkts abgeleiteten Bodenrichtwerte ihrer Höhe nach als Bodenwerte angesehen werden, die sich für das tatsächlich lageübliche Maß der dort realisierten baulichen Nutzung ergeben, denn daran orientiert sich die Preisbildung auf diesem Grundstücksmarkt.











Immobiliensachverständiger für Immobilienbewertung in Pollenfeld Eichstätt Immobiliengutachter für Immobilienschätzung, Beleihungswert, Gebäudebewertung, Grundstücksbewertung, Mietgutachten und Wertgutachten für Immobilien




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