Überbau
Von einem Überbau spricht man, wenn ein Bauwerk zu einem Teil auf dem benachbarten Grundstück errichtet wurde (Hinweis § 912 BGB)
Immobiliensachverständiger für Immobilienbewertung in Mindelstetten Eichstätt Immobiliengutachter für Immobilienschätzung, Beleihungswert, Gebäudebewertung, Grundstücksbewertung, Mietgutachten und Wertgutachten für Immobilien